AGB / AVB Kraulwerk - Förderverein für Sport und Gesundheit
Allgemeine Vereinsbedingungen (AVB) – Kraulwerk
Hinweis: Diese Bedingungen werden im Rahmen eines Vereinsverhältnisses als Allgemeine Vereinsbedingungen (AVB) verstanden. Unsere AVB regeln die Rechte und Pflichten unserer Fördermitglieder und Teilnehmer*innen an unseren Kursen, Modulen und Vereinsaktivitäten. Mit dem Abschluss unserer Vereinsmitgliedschaft und der Anmeldung zu einem unserer Angebote erklären Sie sich mit diesen AVB einverstanden.
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Allgemeinen Vereinsbedingungen gelten für sämtliche Angebote des Vereins Kraulwerk – Förderverein für Sport und Gesundheit. Als Trainingsangebote im Sinne dieser Bedingungen gelten alle vom Verein angebotenen Trainings, Module (z. B. Kraulmodule), Kinderkurse, Workshops, die Schulbegleitung und sonstigen Vereinsangebote. Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Fördermitglied bzw. der/dem Teilnehmerin und dem Verein. Durch die Anmeldung, Buchung oder Teilnahme an einem Trainingsangebot sowie durch den Erwerb von Mitgliedschaften oder Trainingsbeiträgen akzeptiert das Fördermitglied bzw. die/der Teilnehmerin diese Allgemeinen Vereinsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version dieser Bedingungen.
Die Fördermitgliedschaft wird durch die Online-Anmeldung auf der Website oder durch die Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsformulars begründet. Der Verein behält sich das Recht vor, die Anmeldung für die Mitgliedschaft oder ein gebuchtes Modul aus Gründen wie unvollständigen oder fehlerhaften Angaben, Zahlungsrückständen oder anderen sachlich gerechtfertigten Ursachen abzulehnen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der Vertragsabschluss nur mit Zustimmung eines/einer Erziehungsberechtigten möglich. Der/Die Erziehungsberechtigte, der/die den Vertrag im Namen des minderjährigen Mitglieds abschließt, erklärt damit sein Einverständnis, dass der Verein keinerlei Aufsichtspflichten über das minderjährige Kind außerhalb der geleiteten Wassereinheiten ausübt. Dies gilt insbesondere für das Verhalten vor und nach dem Schwimmunterricht, außerhalb der gemieteten Schwimmbahnen sowie im gesamten Kabinen-, Dusch- und Hallenbereich. Der/Die Erziehungsberechtigte übernimmt die volle Haftung für alle Verpflichtungen des minderjährigen Kindes und stellt den Verein in Bezug auf sämtliche Schadenersatzansprüche, die von dem minderjährigen Kind geltend gemacht werden könnten, frei.
2. Mitgliedschaft, Kursbuchung und Kündigung
Die grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Trainings bzw. Modulen ist die Fördermitgliedschaft im Verein Kraulwerk – Förderverein für Sport und Gesundheit. Die Fördermitgliedschaft erfordert eine Online-Registrierung über unsere Website. Die Anmeldung zu einem Training bzw. Modul oder Kurs wird als verbindlicher Vertragsabschluss betrachtet. Alle Trainingsteilnehmenden sind ab dem gewählten Beitrittsdatum Fördermitglieder im Verein.
Wichtiger Hinweis zur Mitgliedschaft und Kündigung: Die Fördermitgliedschaft wird für die Dauer des jeweiligen Kurses, Modul, Workshop abgeschlossen. Die Schulbegleitung verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedsjahres schriftlich per E-Mail an info@kraulwerk.at gekündigt wird. Das jeweilige Kraulmodul oder die konkrete Kurseinheit endet unabhängig von der Fördermitgliedschaft gemäß dem angegebenen Kurs- und Einheitenplan.
Mit der Trainings- bzw. Modulbestätigung durch den Verein gilt die Anmeldung als verbindlich und der Platz auf der Schwimmbahn ist fix reserviert. Die Plätze werden streng in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Für einen reibungslosen Start in das Training bitten wir um fristgerechte Bezahlung online:
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Bei Kraulmodulen ist der Teilnahme- bzw. Trainingsbeitrag bis zur angegebenen Zahlungsfrist vor Kursbeginn zu überweisen.
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Bei der Schulbegleitung spätestens 7 Tage vor Beginn des jeweiligen Schuljahres.
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Bei Camps oder Intensivwochen spätestens eine Woche vor Trainings- bzw. Modulbeginn.
Die Zahlung erfolgt direkt online auf das Vereinskonto. In Ausnahmefällen auch Vorort mit Karte am SUMUP Terminal.
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Kontoinhaber: Kraulwerk – Förderverein für Sport und Gesundheit
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Bank: SumUp Limited Bank
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IBAN: IE75 SUMU 9903 6513 0693 47
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BIC: SUMUIE22XXX
Im Falle einer Krankheit oder anderer schwerwiegender Gründe, die zu einer Absage vor Kursbeginn führen, gelten die Stornobedingungen unter Punkt 6. Eine Kartenzahlung oder Barzahlung am ersten Trainingstag ist nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Vereinsleitung möglich.
3. Mitglieds-, Trainings- und Modulbeiträge
Der jährliche Fördermitgliedsbeitrag beträgt 120,– € und wird pro Kalender- oder Mitgliedsjahr eingehoben. Der Mitgliedsbeitrag sowie der jeweilige Modul- bzw. Kursbeitrag müssen vor der ersten Trainingseinheit fristgerecht entrichtet werden, um die Buchung gültig zu machen. Die Teilnahme an einem Training, Modul oder der Schulbegleitung ist ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aller Beiträge zulässig.
Es besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung oder Teilrückerstattung des Modulbeitrags bei einem späteren Einstieg in ein bereits laufendes Modul. Da es sich um fixe, aufeinander aufbauende Kursstrukturen handelt, werden keine Schnupperstunden angeboten. Jede Teilnahme setzt die reguläre Buchung und die bestehende Fördermitgliedschaft voraus.
4. Teilnehmer*innenzahl
Ein Kraulmodul bzw. Training wird erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe ist aus Sicherheitsgründen sowie zur Gewährleistung einer hohen Trainingsqualität streng limitiert und liegt bei maximal 10 Personen. Wenn ein Modul bereits ausgebucht ist, werden weitere Interessent*innen auf eine Warteliste gesetzt und können bei der Stornierung eines fixen Platzes nachrücken.
5. Kurseinheiten / Trainingsstunden
Pro Modul bzw. Zeitraum findet die in der Ausschreibung festgelegte Anzahl an Einheiten statt (z. B. 5 oder 4 Einheiten à 60 Minuten), die im wöchentlichen Rhythmus durchgeführt werden. Versäumte Einheiten durch Teilnehmer*innen können nicht nachgeholt, rückerstattet oder gutgeschrieben werden.
Das Training entfällt nicht zwingend an allen kirchlichen und staatlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Schulferien. Die genauen Termine richten sich nach dem jeweiligen Kursplan, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Falls der Trainer oder die Trainerin aus Krankheitsgründen oder aus anderen zwingenden, vereinsinternen Gründen eine Einheit absagen muss, wird eine qualifizierte Vertretung organisiert oder die ausgefallene Einheit wird zu einem Ersatztermin am Ende des Moduls nachgeholt. Der aktuelle Terminplan ist jederzeit auf unserer Website einsehbar.
6. Stornobedingungen, Rücktritt und Rückerstattung
Ein bereits gezahlter Trainings-, Kurs- oder Modulbeitrag kann nach dem offiziellen Kursstart grundsätzlich nicht mehr erstattet werden.
Aussnahmen gelten ausschließlich bei nachgewiesenen Verletzungen, schweren Krankheiten oder ähnlich schwerwiegenden Gründen. Unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises (z. B. eines ärztlichen Attests) kann der Modulbeitrag aliquot ab dem Tag der schriftlichen Abmeldung per E-Mail erstattet werden. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– € einbehalten und die bis dahin bereits absolvierten Einheiten abgezogen. Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Gutscheins, welcher für zukünftige Kraulmodule oder Vereinsprodukte (z. B. zukünftige Teambekleidung) eingelöst werden kann. Bargeldauszahlungen sind ausgeschlossen.
Ein Wechsel des Trainers oder der Trainerin berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Rückforderung des Beitrags. Sollte ein Kraulmodul oder ein Kinderschwimmkurs seitens des Vereins (z. B. wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder einer kurzfristigen Sperrung der Schwimmhalle) komplett abgesagt werden müssen, erhalten alle angemeldeten Personen den gezahlten Beitrag in voller Höhe zurück.
Ein Rücktritt von der Online-Anmeldung ist bis 48 Stunden vor Trainingsstart/Modulstart/Kursstart bzw. bis zum Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist kostenlos möglich. Erfolgt der Rücktritt nach erfolgter Modulbestätigung und nach Ablauf dieser Frist, wird aufgrund des administrativen und organisatorischen Aufwands (z. B. Blockierung von Bahnen Kapazitäten) eine Bearbeitungsgebühr von 30,– € in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Alle Stornierungen und Rücktritte müssen zwingend schriftlich per E-Mail an info@kraulwerk.at erfolgen.
7. Nichtteilnahme / Vorzeitiger Abbruch
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem, freiwilligem Abbruch eines Kraulmoduls oder Trainings durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder eine aliquote Gutschrift des Beitrags. In besonderen, unverschuldeten Härtefällen kann über einen schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand eine individuelle Kulanzregelung geprüft werden.
8. Bild- und Videorechte
Der Verein fertigt im Rahmen des Trainingsbetriebs, von Modulen, Wettkämpfen und Vereinsaktivitäten Bild- und Videoaufnahmen an. Das Fördermitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter willigt ein, dass diese Aufnahmen vom Verein Kraulwerk zeitlich und örtlich unbegrenzt für interne Zwecke, für die Medienpräsenz (z. B. Website, Social-Media-Kanäle, Pressetexte), für Vereinsdrucksorten sowie für Werbe- und Marketingzwecke honorarfrei verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an info@kraulwerk.at für die Zukunft widerrufen werden.
Eigene Video- oder Fotoaufnahmen durch Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen während der Trainingseinheiten sind aus Datenschutzgründen strengstens untersagt und müssen vorab ausdrücklich mit der jeweiligen Kursleitung abgestimmt werden. Jede Veröffentlichung von eigenem Bildmaterial, auf dem andere Vereinsmitglieder, Trainerinnen oder Badegäste zu sehen sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Vereinsleitung.
9. Haftung und Sicherheit
Die Nutzung der Schwimmbäder und der Aufenthalt in den gesamten Sportstätten (einschließlich Kabinen- und Duschbereiche) erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Verein Kraulwerk und seine Trainerinnen übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Schäden der Teilnehmerinnen, es sei denn, diese wurden vom Verein oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass die teilnehmende Person sportgesund und den Anforderungen des jeweiligen Training, Kurs oder Kraulmoduls gewachsen ist. Bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen ist vor der Teilnahme zwingend ein Arzt zu konsultieren und die Kursleitung vorab zu informieren. Den Sicherheitsanweisungen des Trainer-Teams und den Haus- sowie Badeordnungen der jeweiligen Schwimmbäder ist Folge zu leisten.
In den Garderoben der Schwimmbäder stehen verschließbare Spinde zur Verfügung. Für abgelegte, persönliche Gegenstände, Kleidung oder mitgebrachte Wertgegenstände im gesamten Garderoben-, Eingangs- und Hallenbereich übernimmt der Verein keinerlei Haftung. Die Gegenstände sind von den Teilnehmer*innen eigenständig sicher zu versperren. Bei Minderjährigen verbleibt die Aufsichtspflicht bis zum unmittelbaren Beginn und sofort nach dem Ende der geleiteten Wassereinheit vollumfänglich bei den Erziehungsberechtigten.
10. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erfassten personenbezogenen Daten werden vom Verein Kraulwerk gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Mitglieds- und Kursvertrages sowie für vereinsinterne Informations- und Verwaltungszwecke. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon ist die rechtlich notwendige Weitergabe an Dachverbände, Behörden oder Versicherungen im Rahmen des Sportbetriebs.
Das Fördermitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ende der letzten aktiven Teilnahme an einem Training oder Modul im System gespeichert bleiben, um administrative Folgeprozesse zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist oder auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Mitglieds werden die Daten unverzüglich vollständig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Durch den Abschluss unserer Vereinsmitgliedschaft und die Anmeldung zu einem unserer Kurse erklären Sie sich mit diesen AVB einverstanden.